1. Allgemeines
Aufträge von Stromzentrum werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungen und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
a. Die Tätigkeit von Stromzentrum besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung durch für die von Stromzentrum tätige Berater.
b. Stromzentrum legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Stromzentrum nicht verpflichtet.
c. Stromzentrum verpflichtet sich zur Geheimhaltung über vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater, sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
d. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Stromzentrum ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
e. Der Auftraggeber stellt Stromzentrum innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Auftrages, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
f. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch Stromzentrum die ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig, ist Stromzentrum nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Stromzentrum dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
3. Vergütung
a. Die Leistungen von Stromzentrum werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Stromzentrum geltenden Tagessätzen, zzgl. Nebenkosten, Fahrtkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
b. Zeitprognosen von Stromzentrum in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Stromzentrum nicht beeinflusst werden können.
c. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Stromzentrum zu vergüten. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet Stromzentrum nicht.
4. Zahlungsmodalitäten
a. Bei der mit Stromzentrum vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
b. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Abtretung
Stromzentrum ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
Die Forderungen von Stromzentrum sind zum Teil an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können insoweit mit schuldbefreiender Wirkung nur an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist in diesem Fall dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.
6. Haftung
a. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
b. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Stromzentrum empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Stromzentrum die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
c. Stromzentrum haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d. Stromzentrum übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder
e. Die Haftung von Stromzentrum entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber von Stromzentrum angemeldet wurden.
7. Datenschutz / Schlussbestimmungen
a. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
b. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
c. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
d. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Auftrags einverstanden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
e. Es gilt deutsches Recht.