Ganz entspannt Gas anmelden

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Spätestens beim Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus mit Gasanschluss müssen sich Mietinteressenten entscheiden, wo sie ihr Gas anmelden und welchen Gasanbieter sie wählen. Niemand muss sich Sorgen machen, dass Gas nicht an eine bestimmte Adresse geliefert werden kann. Eine gesetzliche Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushalte mit Gas versorgt werden können. Die Gaspreise variieren jedoch stark zwischen den Anbietern. Daher ist es immer ratsam, die Gaspreise zu vergleichen, bevor Sie sich für einen Gaslieferant entscheiden. Besonders einfach geht das mit unserem Gasrechner.

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Gas anmelden über den Grundversorger läuft automatisch ab

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen und einen Gasherd in der Küche haben, können Sie diesen in der Regel sofort einschalten und benutzen. Denn auch ohne Vertrag mit einem Gasversorger kümmert sich automatisch der Grundversorger eines Wohngebietes um die Gasversorgung einer Wohnung. Hauptversorger ist immer das Gasunternehmen, das die meisten Haushalte in einem bestimmten Gebiet versorgt.

Da sich diese ändern können, wird der Basisanbieter periodisch ermittelt. Auch beim Strom sorgt der örtliche Versorger dafür, dass die Wohnung angeschlossen wird. Dies passiert immer dann, wenn ein Gasversorger Insolvenz anmeldet oder Sie umziehen. Damit ist sichergestellt, dass kein abhängiger Haushalt auf Gas verzichten muss.

Dies ist auch wichtig für Kunden, die bei ihrem bevorzugten Anbieter keinen Vertrag abschließen können, weil die Schufa dies verhindert. Selbstverständlich können Gasverbraucher auch freiwillig beim zugrunde liegenden Versorger bleiben und sich dort für Gas anmelden. Wenn Sie nicht wissen, welcher Gasversorger die Grundversorgung im neuen Wohngebiet übernimmt, können Sie beim Vermieter nachfragen. Dies sind in der Regel lokale Einrichtungen in der Stadt. Gaspreise senken ist nicht nur im Tarif eines Grundversorgers möglich, sondern auch in einer Reihe weiterer Tarife von anderen Unternehmern.

Schneller Gaswechsel aus dem Grundversorgungstarif

Ein lokaler Versorger ist eine vernünftige Basis, aber der Gaspreis eines lokalen Versorgers ist in den meisten Fällen nicht der günstigste. Bevor Sie umziehen und sich für den Gasvertrag anmelden, ist es eine gute Idee herauszufinden, wann es eine gute Zeit ist, woanders gute Gaspreise zu finden. Zum Wunschtermin können Sie sich beim Gasanbieter Ihrer Wahl anmelden. Informieren Sie Ihren neuen Anbieter am besten einige Wochen vor dem Umzug. Ein schneller Wechsel zu einem anderen Anbieter ist aber dennoch möglich, da der Grundversorgungstarif nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist beinhaltet.

Auch in der lokalen Versorgung gibt es keine Mindestvertragsklausel, sodass der Anbieter jederzeit gewechselt werden kann. Ein weiterer Grund das Gas von einem neuen Gaslieferanten zu beziehen, könnte sein, dass sich das neue Zuhause in einem Gebiet befindet, das der Lieferant nicht regelmäßig beliefert. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die reguläre Kündigungsfrist entfällt.

Unser Gasvergleichsrechner hilft Ihnen dabei, den besten Preis für Ihre neue Wohnung zu finden, da er nicht nur den besten Preis anzeigt, sondern auch einen Überblick über mögliche Anbieter bietet. Konnte der bisherige Lieferant jedoch an die neue Adresse liefern, reicht oft ein rechtzeitiger Anruf, um die Gaslieferung umzumelden.

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Die Kündigung übernimmt der neue Gaslieferant

Beim Gas anmelden kündigt der neue Lieferant automatisch den Vertrag mit dem bisherigen Lieferanten. Dies gilt auch, wenn Sie sich noch in der Grundversorgung befinden. Eine zusätzliche Vertragskündigung beim aktuellen Lieferant ist in der Regel nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nur für ordentliche Kündigungen und berücksichtigt Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist. Wenn Sie Sonderkündigungsrechte haben, müssen Sie das Kündigungsschreiben selbst an Ihren alten Anbieter senden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Gaspreis steigt.